Aktualisierung: 22. Februar 2024

Veröffentlichung: 12. Februar 2020

Staubgrenzwert – Grenzwerte einhalten, Exposition senken

Wer bei der Arbeit Staub ausgesetzt ist, muss sich schützen, denn Stäube können gesundheitsschädigende Wirkung haben. Für einatembare und alveolengängige Stäube (E-Stäube und A-Stäube) gibt es meist einen Staubgrenzwert. Dieser muss eingehalten werden, um Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Stäube gehören zu den Gefahrstoffen, der Schutz vor Stäuben ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Staubgrenzwerte sind zum Beispiel als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte” festgeschrieben. Auch EU-weite Staubgrenzwerte können greifen.

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